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Unsere Preise
für den Winter 09/10
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Stundenkarten / Skipässe
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Normalpreise
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Ermäßigte
Preise*
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Stundenkarten
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1-Std. Karte
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7,00
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2-Std. Karte
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12,00
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3-Std. Karte
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16,00
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4-Std. Karte
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19,00
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Skipässe
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Erwachsene
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Kinder
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Erwachsene
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Halbtagespass
bis 12.30 Uhr
ab 12.30 Uhr
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14,00
16,00
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7,00
8,00
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13,00
15,00
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Tagesskipass
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21,00
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19,50
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2 - Tagespass
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35,00
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35,00
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3 - Tagespass
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49,00
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26,00
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49,00
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4 - Tagespass (mit Foto)
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62,00
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32,50
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62,00
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5 - Tagespass (mit Foto)
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73,00
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38,50
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73,00
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6 - Tagespass (mit Foto)
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83,00
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83,00
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7 - Tagespass (mit Foto)
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92,00
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92,00
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3 von 10 Tagen (mit Foto)
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50,00
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50,00
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5 von 10 Tagen (mit Foto)
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74,00
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39,50
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74,00
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Saisonpass (mit Foto)
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240,00
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95,00
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Pfandpreis für Key-Card
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5,00
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Rückerstattung bei Rückgabe der Key-Card
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Einzelfahrten
im Winter
Sonderpreise für Damen: "Damenwahl"
und
am Faschingsdienstag "Blaue
Masken auf blauen Pisten"
* Ermäßigte Preise
Ermäßigte Preise für Einheimische und Bewohner
der Landkreise GAP WM/SOG!
Ermäßigte Preise für Gäste mit gültiger
Gästekarte aus Gemeinden des Ammertales, siehe Tarifaushang.
Kinderpreise gelten für Kinder
ab 6 Jahre bis einschließlich 15 Jahre
Die Saisonpässe gelten nur
bis Skisaisonende, voraussichtlich 14. März 2010
Eine Verkürzung oder Verlängerung der Skisaison ist
je nach Schneelage möglich!
Gutscheine für die Wintersaison
können Sie bitte direkt
Herrn Zinner, Tel.: 08822 32212 beziehen.
Preisermäßigungen, nur
bei den Halb- und Tageskarten, für Gruppen oder Schulklassen
auf Anfrage.
Besondere Bedingungen
Bei allen grün unterlegten bzw. mit *) gekennzeichneten Skikarten
ist der Besuch des WellenBerges für 4 Stunden Badespaß
eingeschlossen, ohne Sauna und nur am Kauftag der Skikarte.
Alle Saisonpässe, alle Freikarten sowie die 1 bis 3 Stundenkarten
sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Bei Kartenbezug
zu Sonderpreisen besteht kein Anspruch auf Einschluß der
oben genannten Badbenutzung.
Der Verkauf von Stundenkarten und
Skipässen erfolgt an der Hauptkasse der Kolbensesselbahn,
am Kolbenalmlift, am Wanklift und an der Laberbergbahn.
An der Kolbensesselbahn, am Kolbenlift
1 und am Kolbenlift 2 werden Kleinkinder in Begleitung eines Erwachsenen
- soweit sie keinen eigenen Platz beanspruchen - bis einschließlich
5 Jahren kostenlos befördert. Diese Regelung gilt ausdrücklich
nicht an den Übungsliften im Talbereich.
Die Fahrpreise und Bestimmungen
gelten bis auf Widerruf für die laufende Wintersaison, Änderungen
bleiben vorbehalten.
Sämtliche Skikarten und Skipässe
sind nicht übertragbar.
Im Skigebiet werden laufend Kontrollen
durchgeführt. Jeglicher Missbrauch von Stundenkarte oder
Skipass führt zum Entzug der Karte. Bei Verstoß gegen
die Beförderungsbedingungen oder die FIS-Regeln erfolgt der
Ausschluss von der Beförderung. In schweren Fällen oder
im Wiederholungsfall erfolgen der ersatzlose Entzug von Stunden-karte
oder Skipass und Strafanzeige. Bei Verlust einer Stundenkarte
oder eines Skipasses oder bei vorzeitiger Abreise - auch aus besonderem
Grund - besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückvergütung,
ebenso nicht bei Einstellung des Fahrbetriebes infolge Schlechtwetters
oder höherer Gewalt.
ACHTUNG: Die Betriebszeiten können
sich witterungs- und/oder betriebsbedingt ändern.
Wir weisen darauf hin, dass nach dem Eisenbahnerhaftpflichtgesetz
nur Gäste mit einem gültigen Fahrausweis Versicherungsschutz
genießen.
Zur Preisinformationen der Laber-Bergbahn
Das Verbundskigebiet umfasst alle Beförderungsanlagen
am Kolben und die Laber-Bergbahn.
(Am Laber werden nur die beiden Halbtages- und
die Eintageskarte akzeptiert)
Unsere Zugabe:
Bei allen Tagesskipässen und der 4-Stunden-Karte ist der
Besuch im Freizeitbad
WellenBerg enthalten!
(Gültig nur am Kauftag zuerst Skifahren und dann für
4 h Badbenutzung, ohne Sauna)
Einheimischen-Preise für alle Bewohner der
Landkreise GAP und WM/SOG, Ausweis bitte vorzeigen!
Verbundkassen auch an den Wankliften und am Kolbenalmlift!
Die 10 FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer
und Snowboarder
FIS-Regel 1: Rücksicht auf die anderen Skifahrer
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er
keinen anderen gefährdet oder schädigt.
FIS-Regel 2: Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss
seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und
den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie
der Verkehrsdichte anpassen.
FIS-Regel 3: Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur
so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
FIS-Regel 4: Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder
von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten
Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend
Raum lässt.
FIS-Regel 5: Einfahren und Anfahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren,
nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen
oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern,
dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
FIS-Regel 6: Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not
an engen oder unübersichtlichen Stellen aufzuhalten. Ein
gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle
so schnell wie möglich freimachen.
FIS-Regel 7: Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß
absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
FIS-Regel 8: Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierungen und die
Signalisation beachten.
FIS-Regel 9: Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung
verpflichtet.
FIS-Regel 10: Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob
verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalls seine Personalien
angeben.
Verhaltensweisen mit Pistenraupen
1 Eigene Sorgfalt des Skifahrers
Pistenraupen müssen manchmal während des Skibetriebs
und auch bei schlechtem Wetter eingesetzt werden. Unabhängig
von den Pflichten des Pistenraupenfahrer gegenüber dem Skibetrieb
soll sich der Skifahrer stets vor Augen halten, dass Pistenraupen
schwer lenkbar sind und ihr Fahrer nicht immer die Möglichkeit
hat, das Gelände rundum voll einzusehen.
2 Abstand halten
Einer erkennbar in Betrieb befindlichen Pistenraupe soll der Skifahrer
nicht zu nahe kommen. Sein Sicherheitsabstand wird auch bei guter
Sicht nach hinten/vorn 15m, zur Seite 3m nicht unterschreiten
dürfen.
3 Nicht anhängen
Nur wenn gute Sicht ihm Einhaltung des Abstandes ermöglicht,
wird der Skifahrer der Pistenraupe nachfahren dürfen. Das
Gerät kann plötzlich einmal anhalten. Sich an die Raupe
anhängen, sollte auch ein guter Skifahrer niemals tun.
4 Manchmal verdeckt
Pistenraupen müssen auch im nicht einsehbaren Gelände
arbeiten und tauchen dann plötzlich vor dem Skifahrer auf;
mit ein Grund dafür, stets auf Sicht zu fahren.
5 Raupe hat Vorfahrt
Nicht die Pistenraupe hat den Skifahrer vorzulassen, sondern umgekehrt.
Er soll sich deshalb stets vergewissern, wohin sie fährt
und ob sie nicht ihre Richtung ändert. An Engstellen soll
er lieber anhalten, bis sie vorbei ist.
6 Pistenraupen können abrutschen
Am steileren Hang kann die Raupe ins Rutschen kommen. Der unterhalb
befindliche Skifahrer soll sie deshalb sorgfältig im Auge
haben und reichlich Abstand halten.
7 Sich bemerkbar machen
Kann der Skifahrer - vielleicht, weil er gestürzt ist oder
einen Schaden hat - der Pistenraupe nicht schnell genug Platz
machen, dann soll er Zeichen geben, damit der Fahrer in sieht.
Wenn nötig, sollen auch andere in der Nähe befindliche
Skifahrer den Lenker warnen.
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