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Blaue Pisten, einfach gut

Skipass-Preise Oberammergau

 
 

Öffnungszeiten im Winter 2009/2010

Sesselbahn: ab 9.00 bis 16.15 Uhr (ab Mitte Januar bis 16.30Uhr)
Schlepplifte: ab 9.00 bis 16.30 Uhr

 

 

Unsere Preise für den Winter 09/10

Stundenkarten / Skipässe

Normalpreise

Ermäßigte Preise*

 

Stundenkarten

Erwachsene

Kinder

Erwachsene

1-Std. Karte

7,00

3,50

6,50

2-Std. Karte

12,00

5,50

11,00

3-Std. Karte

16,00

7,50

15,00

4-Std. Karte

19,00

9,00

18,00

Skipässe

Erwachsene

Kinder

Erwachsene

Halbtagespass
bis 12.30 Uhr
ab 12.30 Uhr

 
14,00
16,00

 
7,00
8,00

 
13,00
15,00

Tagesskipass

21,00

12,00

19,50

2 - Tagespass

35,00

19,00

35,00

3 - Tagespass

49,00

26,00

49,00

4 - Tagespass (mit Foto)

62,00

32,50

62,00

5 - Tagespass (mit Foto)

73,00

38,50

73,00

6 - Tagespass (mit Foto)

83,00

44,00

83,00

7 - Tagespass (mit Foto)

92,00

49,00

92,00

3 von 10 Tagen (mit Foto)

50,00

27,00

50,00

5 von 10 Tagen (mit Foto)

74,00

39,50

74,00

Saisonpass (mit Foto)

240,00

95,00

Pfandpreis für Key-Card

5,00

Rückerstattung bei Rückgabe der Key-Card

Einzelfahrten im Winter

Sonderpreise für Damen: "Damenwahl"

und

am Faschingsdienstag "Blaue Masken auf blauen Pisten"

* Ermäßigte Preise
Ermäßigte Preise für Einheimische und Bewohner der Landkreise GAP WM/SOG!
Ermäßigte Preise für Gäste mit gültiger Gästekarte aus Gemeinden des Ammertales, siehe Tarifaushang.

Kinderpreise gelten für Kinder ab 6 Jahre bis einschließlich 15 Jahre

Die Saisonpässe gelten nur bis Skisaisonende, voraussichtlich 14. März 2010
Eine Verkürzung oder Verlängerung der Skisaison ist je nach Schneelage möglich!

Gutscheine für die Wintersaison können Sie bitte direkt
Herrn Zinner, Tel.: 08822 32212 beziehen.

Preisermäßigungen, nur bei den Halb- und Tageskarten, für Gruppen oder Schulklassen auf Anfrage.

Besondere Bedingungen
Bei allen grün unterlegten bzw. mit *) gekennzeichneten Skikarten ist der Besuch des WellenBerges für 4 Stunden Badespaß eingeschlossen, ohne Sauna und nur am Kauftag der Skikarte.
Alle Saisonpässe, alle Freikarten sowie die 1 bis 3 Stundenkarten sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Bei Kartenbezug zu Sonderpreisen besteht kein Anspruch auf Einschluß der oben genannten Badbenutzung.

Der Verkauf von Stundenkarten und Skipässen erfolgt an der Hauptkasse der Kolbensesselbahn, am Kolbenalmlift, am Wanklift und an der Laberbergbahn.

An der Kolbensesselbahn, am Kolbenlift 1 und am Kolbenlift 2 werden Kleinkinder in Begleitung eines Erwachsenen - soweit sie keinen eigenen Platz beanspruchen - bis einschließlich 5 Jahren kostenlos befördert. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht an den Übungsliften im Talbereich.

Die Fahrpreise und Bestimmungen gelten bis auf Widerruf für die laufende Wintersaison, Änderungen bleiben vorbehalten.

Sämtliche Skikarten und Skipässe sind nicht übertragbar.

Im Skigebiet werden laufend Kontrollen durchgeführt. Jeglicher Missbrauch von Stundenkarte oder Skipass führt zum Entzug der Karte. Bei Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen oder die FIS-Regeln erfolgt der Ausschluss von der Beförderung. In schweren Fällen oder im Wiederholungsfall erfolgen der ersatzlose Entzug von Stunden-karte oder Skipass und Strafanzeige. Bei Verlust einer Stundenkarte oder eines Skipasses oder bei vorzeitiger Abreise - auch aus besonderem Grund - besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückvergütung, ebenso nicht bei Einstellung des Fahrbetriebes infolge Schlechtwetters oder höherer Gewalt.

ACHTUNG: Die Betriebszeiten können sich witterungs- und/oder betriebsbedingt ändern.
Wir weisen darauf hin, dass nach dem Eisenbahnerhaftpflichtgesetz nur Gäste mit einem gültigen Fahrausweis Versicherungsschutz genießen.

Zur Preisinformationen der Laber-Bergbahn

 

Das Verbundskigebiet umfasst alle Beförderungsanlagen am Kolben und die Laber-Bergbahn.
(Am Laber werden nur die beiden Halbtages- und die Eintageskarte akzeptiert)

Unsere Zugabe:
Bei allen Tagesskipässen und der 4-Stunden-Karte ist der Besuch im Freizeitbad WellenBerg enthalten!
(Gültig nur am Kauftag zuerst Skifahren und dann für 4 h Badbenutzung, ohne Sauna)

Einheimischen-Preise für alle Bewohner der Landkreise GAP und WM/SOG, Ausweis bitte vorzeigen!

Verbundkassen auch an den Wankliften und am Kolbenalmlift!

Die 10 FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder

FIS-Regel 1: Rücksicht auf die anderen Skifahrer
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
FIS-Regel 2: Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
FIS-Regel 3: Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
FIS-Regel 4: Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
FIS-Regel 5: Einfahren und Anfahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
FIS-Regel 6: Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
FIS-Regel 7: Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
FIS-Regel 8: Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierungen und die Signalisation beachten.
FIS-Regel 9: Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
FIS-Regel 10: Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben.

Verhaltensweisen mit Pistenraupen

1 Eigene Sorgfalt des Skifahrers
Pistenraupen müssen manchmal während des Skibetriebs und auch bei schlechtem Wetter eingesetzt werden. Unabhängig von den Pflichten des Pistenraupenfahrer gegenüber dem Skibetrieb soll sich der Skifahrer stets vor Augen halten, dass Pistenraupen schwer lenkbar sind und ihr Fahrer nicht immer die Möglichkeit hat, das Gelände rundum voll einzusehen.
2 Abstand halten
Einer erkennbar in Betrieb befindlichen Pistenraupe soll der Skifahrer nicht zu nahe kommen. Sein Sicherheitsabstand wird auch bei guter Sicht nach hinten/vorn 15m, zur Seite 3m nicht unterschreiten dürfen.
3 Nicht anhängen
Nur wenn gute Sicht ihm Einhaltung des Abstandes ermöglicht, wird der Skifahrer der Pistenraupe nachfahren dürfen. Das Gerät kann plötzlich einmal anhalten. Sich an die Raupe anhängen, sollte auch ein guter Skifahrer niemals tun.
4 Manchmal verdeckt
Pistenraupen müssen auch im nicht einsehbaren Gelände arbeiten und tauchen dann plötzlich vor dem Skifahrer auf; mit ein Grund dafür, stets auf Sicht zu fahren.
5 Raupe hat Vorfahrt
Nicht die Pistenraupe hat den Skifahrer vorzulassen, sondern umgekehrt. Er soll sich deshalb stets vergewissern, wohin sie fährt und ob sie nicht ihre Richtung ändert. An Engstellen soll er lieber anhalten, bis sie vorbei ist.
6 Pistenraupen können abrutschen
Am steileren Hang kann die Raupe ins Rutschen kommen. Der unterhalb befindliche Skifahrer soll sie deshalb sorgfältig im Auge haben und reichlich Abstand halten.
7 Sich bemerkbar machen
Kann der Skifahrer - vielleicht, weil er gestürzt ist oder einen Schaden hat - der Pistenraupe nicht schnell genug Platz machen, dann soll er Zeichen geben, damit der Fahrer in sieht. Wenn nötig, sollen auch andere in der Nähe befindliche Skifahrer den Lenker warnen.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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Oberammergau Tourismus, Abteilung Kolbensesselbahn
Kolbengasse 13, 82487 Oberammergau
Tel: +49 (0) 8822 / 47 60 Fax: +49 (0) 8822 / 93 51 53

 
 

 

 

 


 

 

 

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